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Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG

Johanna Tollkien
Videofee
Halbergstraße 4
66121 Saarbrücken

E-Mail: johanna@videofee.net

Internet: www.videofee.net

Telefon: 0176-43612713

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE322426267

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Johanna M. Tollkien
(Anschrift wie oben)

Urheberrecht und Bildnachweise
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für Videografie

 

  1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
    • Vertragspartner ist Frau Johanna Tollkien, Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken (VIDEOFEE).
    • Die nachfolgenden Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, welche ich für meine KUND*INNEN erbringe. Der/die KUNDE*IN stimmt diesen Bedingungen mit Auftragsbestätigung zu. Die AGB können jederzeit auf meiner Website heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    • Die AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Beauftragungen oder Ergänzungen.
  2. Vertragsschluss, Mehrpersonenklausel
    • Angebote in Prospekten, Werbematerialien etc. sind grundsätzlich unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme meines konkreten Angebots durch den/die KUNDEN/IN, im Übrigen mit meiner Auftragsbestätigung einer Kundenanfrage bzw. wenn ich auf Anforderung des/der KUNDEN/IN mit meiner Tätigkeit beginne.
    • Mündliche Absprachen zu Änderungswünschen oder Ergänzungen des/der KUNDEN/IN müssen schriftlich von mir bestätigt werden, damit sie als wirksam vereinbart gelten.
    • Handelt es sich bei dem/der KUNDEN/IN um mehrere Personen (Paar, Eltern usw.), haften die Personen als Gesamtschuldner. Erklärungen können von und gegenüber jeder dieser Personen mit Wirkung für den/der KUNDEN/IN abgegeben werden.
  3. Allgemeine Mitwirkungspflichten des/der KUNDEN/IN
    • Damit es zu keinen Verzögerungen kommt, hat der/die KUNDE/IN für eine gute Erreichbarkeit Sorge zu tragen und mich über alle wesentlichen Änderungen der Kommunikationsdaten wie E-Mail oder Anschrift unverzüglich zu informieren. Wenn mir nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird, benutze ich die Kontaktdaten, die der/die KUNDE/IN mir bei Anfrage etc. mitgeteilt hat.
    • Wenn bei dem Event mögliche Gefahren drohen, z. B. auf Grund behördlicher Auflagen, Tieren, Gefahren an der Eventlocation usw., muss ich hierüber rechtzeitig informiert werden. Der/die KUNDE/IN hat für die Einhaltung aller erforderlichen Vorschriften, insbesondere Drehgenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, Einhaltung von Auflagen, GEMA Gebühren, usw. Sorge zu tragen.
    • Der/die KUNDE/IN informiert insbesondere alle Eventbesucher ausreichend darüber, dass Filmaufnahmen gefertigt werden. Der/die KUNDE/IN ist für die Einhaltung einschlägiger Pflichten (z. B. Informationspflichten und Einwilligungen gemäß KUG, DSGVO etc.) verantwortlich.
  4. Leistung, Werkinhaber, Art und Güte der Werke
    • Die wesentlichen Eigenschaften meiner Dienstleistung können meinen Werbungen und den individuellen Angeboten entnommen werden.
    • Werke im Sinne dieser AGB sind alle von mir hergestellten Produkte und erbrachten Leistungen, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen
    • (Fotos, Videos, usw.). An allen von mir geschaffenen Werken stehen mir die Rechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG nicht erreicht sein sollte. Im Hinblick auf die Erstellung von Filmwerken gelte ich als Filmhersteller und ausschließliche Rechteinhaberin im Sinne des § 89 UrhG.
    • Die künstlerische Gestaltung der Werke und deren Auswahl, insbesondere der Motive, obliegen grundsätzlich mir. Eine bestimmte Anzahl von Werken wird grundsätzlich nicht geschuldet.
    • Von der Qualität bin ich zur Erbringung eines Werks mittlerer Art und Güte gemäß üblichen handwerklichen und künstlerischen Standards verpflichtet. Dabei entsprechen die Werke meinem Stil, wie man ihn z. B. in meinen Promovideos sehen kann. Sofern der/die KUNDE/IN einen hiervon deutlich abweichenden Stil wünscht, ist dies ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung einvernehmlich festzulegen.
  1. Übergabe, Abnahmefiktion
    • Die Übergabe der Werke erfolgt zeitnah nach Abschluss der Arbeiten. Zu den Zeiten des Drehs an der Eventlocation kommen noch Zeiten für die Videonachbearbeitung hinzu. Bei wesentlichen Verzögerungen wird der/die KUNDE/IN von mir informiert. Ablieferungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich von mir schriftlich bestätigt worden sind; Im Übrigen sind vereinbarte Lieferzeiten bloße Richtwerte, welche sich insbesondere auf Grund technischer Probleme, äußerer Umstände oder verzögerter Mitwirkung des/der KUNDEN/IN verschieben können.
    • Die Übergabe erfolgt in der Regel nach meiner Wahl per E-Mail oder Übersendung eines Filehoster-Links an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Alternativ ist die Übersendung eines Speichermediums gegen Kostenerstattung möglich.
    • Die Übergabe erfolgt in einem üblichen aktuellen Dateiformat. Der/die KUNDE/IN ist für die Schaffung der technischen Voraussetzungen der Wiedergabe des Werkes (z. B. Kompatibilität zum Wiedergabegerät) selbst verantwortlich.
    • Sofern der/die KUNDE/IN keine begründeten Bemängelungen innerhalb von sieben Werktagen ab Übergabe des Werks mitteilt, gilt das Werk als abgenommen; Hierauf werde ich den KUNDEN*INNEN nochmals ausdrücklich bei Übergabe hinweisen.
  2. Honorar
    • Mit Abschluss des Auftrages bin ich berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Gesamtauftragssumme zu verlangen.
    • Die restliche Vergütung ist spätestens mit Abschluss des Auftrags und Übersendung der Werke an den KUNDEN*INNEN fällig. Umfasst der Auftrag mehrere Positionen, bin ich berechtigt, nach Umsetzung einer Position (z. B. nach Drehschluss aber vor Endbearbeitung) jeweils angemessene Abschlagszahlungen in Relation zum Gesamtauftragsvolumen zu verlangen. Zahlungsansprüche werden spätestens sieben Werktage nach Übersendung der Rechnung – nach meiner Wahl per E-Mail oder Post – fällig.
    • Ist im Auftrag eine bestimmte Anzahl Stunden oder ein Zeitrahmen vereinbart, welche ich tätig sein soll, wird darüber hinaus gehender Mehraufwand auf Basis meines üblichen Stundensatzes
    • Gleiches gilt, wenn der KUNDE während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen wünscht.
    • Ist ein Zeitrahmen vereinbart, sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit für Aufbau und Vorbereitung enthalten.
    • Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, rechne ich branchenübliche Honorare ab (z. B. auf Basis der Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing).
    • Meine Preise werden als Endpreise ausgewiesen.
  1. Nebenkosten, Reisekosten
    • Nebenkosten und etwaige anfallende Abgaben (Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Künstlersozialabgabe etc.) sind vom/von der KUNDEN/IN zu tragen und werden diesem ggfs. weiterberechnet.
    • Bei erforderlichen Reisen werden die üblichen angemessenen Kosten (0,30 € Kilometervergütung, Erstattung Tickets usw.) vergütet. Erforderliche Übernachtungskosten (insbesondere ab Reisen über 100 km einfache Strecke) und Spesen sind zu erstatten.
  2. Kündigung und Verhinderung
    • Ich bin insoweit bemüht, auf Grund von Kündigung des/der KUNDEN/IN freiwerdende Termine bestmöglich mit anderen Aufträgen zu ersetzen. Allerdings werden Hochzeiten zumeist schon Monate oder gar über ein Jahr im Voraus gebucht, sodass kurzfristig abgesagte Termine meist nicht mehr zu ersetzen sind. Kündigt der/die KUNDE/IN den Vertrag, behalte ich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, unter Anrechnung der von mir ersparten Aufwendungen (§ 648 BGB). Bei einer Anwendung von § 648 S. 2 BGB wird vermutet, dass mir 15% (bei Kündigung bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Arbeiten) bzw. 25% (bei späterer Kündigung bis 14 Tage vor Drehtermin) der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Bei Kündigung von weniger als 14 Tagen vor dem Drehtermin behalte ich den vollen Vergütungsanspruch ohne Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen. § 648 BGB wird insoweit abbedungen.
    • Kann der Auftrag aus Gründen, welche von mir nicht zu vertreten sind (z. B. Unfall, Krankheit des/der KUNDEN/IN, Unwetter o. ä.) nicht durchgeführt werden, gelten die vorgenannten Regelungen zur Kündigung entsprechend; Es wird dabei auf den Zeitpunkt abgestellt, zu welchem ich von dem Verhinderungsgrund Kenntnis erlangt habe.
    • Sofern der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, gelten die vereinbarten Auftragsbedingungen weiterhin, sofern ich bestätige, dass der neue Termin von mir wahrgenommen werden kann.
  3. Referenznennung und Nutzung durch Johanna Tollkien (VIDEOFEE)
    • Von mir erstellte Werke nutze ich zu Eigenwerbung, ungeachtet des Mediums (insbesondere Print, Prospekte, Messen, Flyer, Homepage, Social Media). Ich bin insoweit berechtigt, z. B. Filmwerke, auch auszugsweise, zu Eigenwerbezwecken wiederzugeben und hierfür auch eigene Schnittversionen zu erstellen.
    • Zur Angabe von Referenzen bin ich berechtigt, den Namen des/der KUNDEN/IN oder Abkürzungen davon zu nennen, insbesondere diese in meinen Online Medien zu Werbezwecken wiederzugeben.
    • Ich bin in angemessener Weise als Ersteller des Werkes zu benennen, z. B. im Abspann oder den Credits.
    • Der/die KUNDE/IN räumt mir alle zur Wahrnehmung der vorgenannten Nutzungen erforderlichen Rechte wie Kennzeichen-, Namens-, Persönlichkeits-, Nutzungs-, Haus- und Eigentumsrechte ein.
  1. Nutzung der Werke
    • Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Nutzungsrechte für die übergebenen Werke und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z. B. Fotobuch, Datenträger, Vorlagen etc.) bei mir.
    • Der/die KUNDE/IN erhält ein einfaches, d. h., nichtexklusives, ferner zeitlich und örtlich – sofern nicht anders vereinbart – unbeschränktes Nutzungsrecht an den Werken. Das Recht beinhaltet ausschließlich die Nutzung in der vertraglich vereinbarten Weise. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes, Zuschnitte, Farbänderungen, Filter) der Werke bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Zustimmung; Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte durch den KUNDEN.
    • Sofern die Werke Wasserzeichen oder sonstige Hinweise auf meine Urheberschaft enthalten, dürfen diese nicht entfernt werden. Enthalten die Werke keine solchen Hinweise, hat der/die KUNDE/IN auf mich bei deren Nutzung in einer dem Medium üblichen Art und Weise hinzuweisen (z. B. Namensnennung und Linksetzen).
    • Die Herausgabe von Rohmaterial, Originaldateien, Negativen etc. oder Datenträgern ist grundsätzlich nicht geschuldet.
  2. Rechte Dritter
    • Sofern ich Werke fertige, auf welchen Personen (z. B. Gäste) oder Objekte (Gebäude, Kunstwerke, o. ä.) zu sehen sind, bestätigt der/die KUNDE/IN, dass er über die notwendigen Rechte, insbesondere die Einwilligungen der auf den Fotos abgebildeten Personen, verfügt. Im Bedarfsfalle hat der/die KUNDE/IN entsprechende Nachweise (z. B. Modelagreements, Property Release) vorzulegen. Der/die KUNDE/IN trägt das Risiko von Ansprüchen Dritter im Hinblick auf Rechte am Objekt, abgebildeten Personen, Marken etc., welche Gegenstand der von mir in seinem Auftrag gefertigten Aufnahmen sind. Entsprechendes gilt für von dem/der KUNDEN/IN zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung gestelltes Material (z. B. Fotos, Audiomaterial, Texte).
    • Sofern ich auf Drittmaterial (z. B. Stockvideos) zurückgreife, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen. Ich bin lediglich zu einer ordnungsgemäßen Lizenzierung von dem entsprechenden Dienst (z. B. Stockfotodatenbank) verpflichtet und insbesondere nicht zur lückenlosen Nachforschung der Lizenzierungskette bis hin zum eigentlichen Urheber des Materials.
    • Der/die KUNDE/IN stellt mich von Ansprüchen Dritter, eingeschlossen angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, insoweit frei.
  1. Haftung und Gewährleistung
    • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die KUNDE/IN regelmäßig vertraut und vertrauen darf) stehen, haftet ich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ich hafte ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    • Ich hafte nicht bei Nichtgefallen, sofern ich nicht schuldhaft gegen die im Vertrag festgelegten ausdrücklichen Vorstellungen und Wünsche des/der KUNDEN/IN verstoßen hat.
    • Längen-/Größenangaben eines Werkes im Angebot sind stets Schätzwerte und können bei Bedarf über- oder unterschritten werden, sofern die Umstände oder die künstlerische Umsetzung dies erfordern; Entsprechende Verlängerungen oder Kürzungen stellen insoweit keinen Mangel dar.
    • Ich führe keine Datensicherung bzgl. übergebener Werke durch. Ich hafte daher nicht für den Bestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Übergabe der Daten. Nach Übergabe der Daten ist der KUNDE selbst zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Sicherung der Daten verpflichtet.
    • Auf Witterungsbedingungen am Tag des Auftragstermins habe ich keinen Einfluss.
    • Ich kann nicht gewährleisten, dass alle bei einem Event anwesenden Personen fotografiert werden. Dies ist insbesondere von den jeweiligen Personen, deren Verfügbarkeit sowie den Umständen vor Ort abhängig.
  2. Datenschutz: Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO
    • Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden von mir zu Zwecke der Auftragsabwicklung (Kontaktaufnahme, Vertragserfüllung, Abrechnung) gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und sind hierfür erforderlich. Ich behandle diese vertraulich. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages (z. B. für den Auftrag notwendige Dienstleister) bzw. auf Grund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; z. B. Steuerberater, Inkassodienstleister, Kundenzufriedenheitsumfrage, Werbung für meine eigenen Dienstleistungen) erforderlich oder auf Grund gesetzlicher Pflicht vorgeschrieben (z. B. auf Grund von Anfragen von Steuer- und Ermittlungsbehörden). Werden die Daten zur Auftragsabwicklung nicht mehr benötigt und stehen keine Gewährleistungsfristen und/oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegen, werden die Daten gelöscht.
    • Betroffene haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Ferner steht ihnen ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit zu. Betroffene können sich für Beschwerden an die Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden.
    • Sofern personenbezogene Daten auf Grund einer datenschutzrechtlichen Einwilligung verarbeitet werden, kann der Betroffene jederzeit die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
    • Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall hat der Betroffene ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.
  1. Aufrechnung, Verjährungen, Schlussbestimmungen
    • Eine Aufrechnung des/der KUNDEN/IN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
    • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der/die KUNDE/IN seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    • Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.